Mo, Di, Do 8-12 +14-17, Mi 14-20, Fr 8-12
Attenreute 6, 9315 Neukirch (Egnach) TG
26 March 2019

Wann ist ein Pferdetransport Transport gewerbsmässig?

Pferdetransport - gewerbsmässig

Pferdetransport gewerbsmässig - ja oder nein?


Aktuell wird viel darüber diskutiert, und noch mehr behauptet. Was sind aber die Fakten?


Gewerbsmässigkeit ist in der Tierschutzverordnung TSchV (SR 455.1) definiert. (Art. 2, Abs. 3 Buchstabe a)

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat ein Dokument zu diesem Thema publiziert.

Die Vereinigung kantonaler Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) haben ebenfalls ein Dokument erstellt. (Seite 16)

Für gewisse Transporte benötigt man zusätzlich eine Transportlizenz des BAV (STUG Art. 2b) Es gibt auch Ausnahmen.



Für gewisse Tätigkeiten wird zudem ein Pferdehandelspatent benötigt. (TSG Art 20, TSV Art. 34)


Wer seriös gewerbsmässige Pferdetransporte anbietet bzw. durchführt, verfügt über einen Kurs (z.B. FBA Pferdetransport), hat eine Bewilligung des BLV (für Transporte ins Ausland) und hat ab 3,5 Tonnen (z.B. Zugfahrzeug mit Anhänger) eine Lizenz (auch in der Schweiz).


Die Medien schreiben ebenfalls darüber und in Facebook und Co wird heftig diskutiert.

Mach Dir ein eigenes Bild davon...


Zum Transport in die EU gelten weitere Bestimmungen:

EU Verordung

Vollzugshilfe

Zudem sind auch Zollbestimmungen (Carnet, Freipass etc.),Tierseucherelevante Themen (Gesundheitszeugnis) etc. zu berücksichtigen.

Kurse bieten u.a. an: www.EquiTransport.ch