Immer wieder kommt es vor, dass Pferde Schäden verursachen. Gerade in Paniksituationen kann das Fluchttier Pferd hohe Kosten auslösen. Da das Pferd aber logischerweise nicht belangt werden kann, haftest du als Reiter oder Führer für den verursachten Schaden - unabhängig davon, ob du Eigentümer des Tieres bist. Sofern der Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Reiters die anfallenden Kosten.
Deshalb sollte jeder, der gelegentlich oder regelmässig Umgang mit Pferden hat, unbedingt über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Je nach Versicherung muss eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung bzw. ein Zusatz zur normalen Privathaftpflicht abgeschlossen werden, damit die Versicherung für Schäden, die das Pferd verursacht, aufkommt.
Am besten kontaktierst du deine Versicherungsgesellschaft, um abzuklären, ob du einen Zusatz abschliessen musst oder ob du gegen allfällige Schäden bereits versichert bist. Kontrolliere auch unbedingt die Versicherungsbedingungen, denn einige Versicherungen weisen z. B. eine Zahlung zurück, wenn das Pferd im Gelände nur mit einer gebisslosen Zäumung ausgerüstet war.
Wie sieht es aus, wenn sich das Pferd bei einem Reitunfall ebenfalls verletzt? In diesem Fall wird unterschieden, ob du als Reiter auch der Besitzer des Pferdes bist oder nicht. Für alle Reiterinnen und Reiter ohne eigenes Pferd empfiehlt es sich, den Versicherungszusatz «Reiten fremder Pferde» abzuschliessen. Davon hast du vielleicht auch schon im ein oder anderen Reitbeteiligungs-Inserat gelesen, da immer mehr Pferdebesitzer diesen Versicherungszusatz verlangen.
Die Helvetia-Versicherung beispielsweise übernimmt nach Abzug des Selbstbehalts die Heilungskosten für das Pferd (gemäss vereinbarter Versicherungssumme) sowie den nachgewiesenen Erwerbsausfall (gemäss vereinbarter Tagesentschädigung), der dem Besitzer durch den Unfall entsteht.
Für mehr Informationen empfehlen wir dir, dich direkt mit deiner Versicherung in Kontakt zu setzen.