Mo, Di, Do 8-12 +14-17, Mi 14-20, Fr 8-12
Attenreute 6, 9315 Neukirch (Egnach) TG
15 September 2023

Pferdeanhänger mit L fahren

Lernfahrten Beifahrer

Anhängerprüfung BE Lernfahrten


  • Im Besitz des Ausweis Kat. B
  • Lernfahrausweis anfordern, gültig 2 Jahre
  • Man darf alleine mit dem Fahrzeug mit Anhänger fahren
  • Der Anhänger ist mit einem L-Schild zu kennzeichnen hinten


Wenn man eine Lernfahrt begleiten will muss man:

  • Mindestens 23 Jahre alt sein, nicht Ausweis auf Probe haben
  • Alle Mitfahrenden haben die Ausweise BE bzw. B+E VRV Art. 27 Abs. 3
  • < als 0,05 mg/l Atemalkoholkonzentration = 0,1 Promille VRV Art. 2,Abs. 2


Seit dem 15. Juli 2023 ist es erlaubt auf Lernfahrten der Kategorie BE Passagiere mitzunehmen. Da es keinen Begleiter gemäss SVG Art. 15 benötigt.


Text neu: VRV Art. 27 Lernfahrten

Abs. 3

Der Inhaber eines Lernfahrausweises darf keine Passagiere mitführen, die nicht selber über den entsprechenden Führerausweis verfügen:

a. auf Motorrädern;

b. auf oder in Motorfahrzeugen ohne Anhänger, mit denen er Lernfahrten ohne Begleitperson ausführen darf.


Somit gilt das Verbot für die Kategorie BE nicht mehr und man darf Begleitpersonen (auch Kinder und Familienmitglieder) bei der Lernfahrt mitnehmen, die nicht im Besitz einer Gültigen Fahrbewilligung der entsprechenden Kategorie sind.