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12 July 2023

Ordnungsbussen Pferdetransport

Ordnungsbussen Pferdetransport

Ab und zu kann es teuer werden, die Ordnungsbussenverordnung (OBV) gibt im Detail auskunft, was einen fixen Betrag kostet. Wenn das Vergehen nicht aufgeführt ist, dann kann es richtig teuer werden.


Die Ordnungsbussenverordnung (OBV) regelt in der Schweiz die Ahndung von Verstössen gegen gewisse Vorschriften im Strassenverkehr und anderen Bereichen durch Ordnungsbussen, ohne dass ein Gerichtsverfahren erforderlich ist. Für bestimmte leichte Vergehen werden standardisierte Bussen ausgesprochen, um das Verfahren zu vereinfachen und die Rechtsdurchsetzung zu beschleunigen. Die Verordnung umfasst eine Vielzahl von Verstössen, unter anderem auch solche, die den Transport von Tieren, wie etwa Pferden, betreffen.


Pferdetransport im Kontext der OBV

Der Transport von Pferden fällt grundsätzlich unter die allgemeinen Bestimmungen Tierschutzgesetzgebung sowie der Strassengesetzgebung. Beim Transport von Pferden müssen sowohl die Sicherheit des Tieres als auch die Einhaltung der Verkehrsregeln gewährleistet werden. Verstösse gegen die entsprechenden Vorschriften können durch die Ordnungsbussenverordnung geahndet werden.

Ein konkretes Beispiel:

Angenommen, eine Person transportiert ihr Pferd mit einem Anhänger auf der Autobahn. Es ist Vorschrift, dass der Anhänger für den Tiertransport speziell ausgerüstet und das Pferd ordnungsgemäss gesichert ist. Sollte die Person beispielsweise den Anhänger überladen oder das Pferd nicht vorschriftsgemäss sichern, könnte dies eine Gefährdung für das Tier und andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Ein solcher Verstoss könnte nach der OBV mit einer Ordnungsbusse von mehreren Hundert Franken geahndet werden.

Ein weiterer typischer Verstoss im Zusammenhang mit dem Pferdetransport betrifft die zulässige Höchstgeschwindigkeit.

Pferdetransportanhänger dürfen in der Schweiz, je nach Art des Anhängers, nur bis zu einer bestimmten Geschwindigkeit gezogen werden. Wenn der Fahrer beispielsweise mit 110 km/h statt der zulässigen 80 km/h (oder bei 100 km/h, sofern gemäss Typenschein zulässig) fährt, könnte dies eine Busse nach der OBV zur Folge haben.


Zusammenfassung

Die Ordnungsbussenverordnung in der Schweiz ermöglicht die schnelle Ahndung von Verstössen, die auch den Transport von Pferden betreffen. Verstösse wie das Überladen des Anhängers oder das Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit können durch Ordnungsbussen geahndet werden, um die Sicherheit im Strassenverkehr und den Schutz der transportierten Tiere zu gewährleisten.